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Verzugszinsen

Gesetzliche Verzugszinsen

Gemäß § 288 Absatz 1 Satz 1 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Dieser wird regelmäßig zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres angepasst. Bei Ansprüchen auf gesetzliche Verzugszinsen und/ oder entsprechend titulierten verzinslichen Forderungen muss die Zinsstaffel stets nach dem Zinssatz für den entsprechenden Zeitraum berechnet werden.

Die jeweils geltenden Zinsen können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:

Zeitraum

Basiszinssatz EZB

Gesetzl. Verzugszinssatz

ab 01.05.2000

3,42 %

8,42 %

ab 01.09.2000

4,26 %

9,26 %

ab 01.09.2002

3,62 %

8,62 %

ab 01.01.2002

2,57 %

7,57 %

ab 01.07.2002

2,47 %

7,47 %

ab 01.01.2003

1,97 %

6,97 %

ab 01.07.2003

1,22 %

6,22 %

ab 01.01.2004

1,14 %

6,14 %

ab 01.07.2004

1,13 %

6,13 %

Bei Problemen und Fragen im Inkassobereich informieren Sie sich hier.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Anpassung an aktuelle Zinsänderungen aus technischen Gründen einige Tage dauern kann. Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr. Im übrigen gelten die Hinweise des Disclaimer.