Rechtsanwalt Michael Riedl
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Betreuung

Übernahme von Betreuungen

Seit langen Jahren bin ich als vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer tätig. Wenn Senioren oder auch jüngere Personen krankheits- oder altersbedingt bestimmte Aufgaben des täglichen Lebens nur noch eingeschränkt ausführen können, bedarf es der Hilfe Dritter. Unter der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts übernehme ich als gerichtlich bestellter Betreuer z.B. die Vermögensverwaltung und -anlage, Immobilenverwaltung, Vertragsangelegeheiten (Korrespondenz mit und Überwachung von Altenheimen, Sozialversicherungsträgern, privaten Versicherern), Wohnungssauflösung, Heimauswahl, Gesundheitsfürsorge und natürlich auch die persönliche Betreuung. 

Daneben stehe ich Ihnen oder Ihren Verwandten in den genannten Bereichen auch ohne Betreuungsanordnung durch das Gericht in vollem Umfang zur Verfügung.

Schließlich berate ich Sie in Fragen der Betreuung und des Betreuungsrechts in Ihrer Tätigkeit als Betreuer von Partnern oder Verwandten.