Kündigung bei Bestechung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat, teilweise in Abweichung vom Bundesarbeitsgericht, bereits den Verdacht einer Bestechlichkeit als ausreichend für eine fristlose Kündigung angesehen ( Az: 18 Sa 366/01).
Schuldrechtsreform: Sehr einschneidend ist die drastische Verkürzung der Verjährung auf eine Regelverjährung vom 3 Jahren.
Familien-KG: Das Finanzgericht Hamburg hat die steuerliche Stellung vom beteiligten Familiennmitgliedern als Mitunternehmer bei Fehlen bestimmter Voraussetzungen verneint mit der Folge, dass die Kommanditgesellschaft steuerlich als Einzelunternehmen behandelt wird (Az: II 281/00).