Rechtsanwalt Michael Riedl
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Gesellschaftsrecht

Meine Tätigkeit in Gesellschaftsrecht beginnt bei der Beratung über alternative Rechtsformen, Vergleich der steuerliochen Folgen, Haftungsrisiken und Kosten und setzt sich fort in der Errichtung, Umwandlung und Liquidation von Gesellschaften. Ich berate sie über Möglichkeiten der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Absicherung Ihrer Belange, von der 1-Mann-GmbH über die Familiengesellschaft bis zur Aktiengesellschaft.

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Eine geplante Unternehmesnachfolge stellt ebenso wie eine Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, Aufnahme neuer Gesellschafter oder Änderungen im Gesellschafterkreis neue Anforderungen an Satzung und Gesellschaftsvertrag.

Ich berate und vertrete Sie ebenso bei der Übernahme von Firmen und Firmenbeteiligungen, sei es auf Erwerberseite oder Veräußererseite.

Im Rahmen eines wachsenden Unternehmens ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen wesentlich für eine dauerhafte Sicherung der Werthaltigkeit..