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Eine geplante Unternehmesnachfolge stellt ebenso wie eine Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, Aufnahme neuer Gesellschafter oder Änderungen im Gesellschafterkreis neue Anforderungen an Satzung und Gesellschaftsvertrag.
Ich berate und vertrete Sie ebenso bei der Übernahme von Firmen und Firmenbeteiligungen, sei es auf Erwerberseite oder Veräußererseite.
Im Rahmen eines wachsenden Unternehmens ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen wesentlich für eine dauerhafte Sicherung der Werthaltigkeit..
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