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Das Arbeitsrecht erfaßt die Vertretung vor dem Arbeitsgericht bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern in allen Bereichen, also ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Versetzung, Abmahnung, offenen Vergütungsansprüchen usw. Im aussergerichtlichen Bereich geht es um die Lösung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag, Vorbereitung und Reaktion auf Kündigungen sowie um den Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen (einschließlich Geschäftsführer-Anstellungsverträge, Handelsvertreterverträge, Provisionsvereinbarungen u.ä.).
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Im Arbeitsleben stellen sich eine Vielfalt von Einzelproblemen vom Arbeitszeugnis, Bertriebsvereinbarungen, Arbeitspflichtverstössen, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz über Massenentlassungen und Sozialplänen bis hin zu Berechnung, Zahlung und steuerliche Behandlung von Vergütungen.
Alle Fragen werden selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt
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