Rechtsanwalt Michael Riedl
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Vertragsrecht

Verträge sind der zentrale Anknüpfungspunkt für Geschäftsbeziehungen im Wirtschaftsverkehr. Verträge bestimmen alle Bereiche des Lebens: Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Immobilienkaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Verträge mit Handwerkern, Dienstleistern, Firmen und Priavtpersonen. Das Vertragsrecht beeinhaltet alle wesentliche Fragen: Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus Verträgen? Was tun bei Vertragsverletzungen? Welche Fußangeln lauern im Vertragswerk?

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Ich berate Sie vor und bei Vertragsabschluß, prüfe und erstelle Verträge, individuell und speziell auf Ihre Anforderungen und Rechtsgebiete zugeschnitten. Eine rechtzeitige vertragliche Absicherung hilft vor späteren unliebsamen Überraschungen. Sowohl im Privatbereich (An- und Vermietung, Darlehensverträge, Übergabeverträge (vorweggenommene Erbfolge), Kauf und Verkauf von Immobilien u.a.), als auch im Geschäftsbereich (Arbeitsverträge, Geschäftsführervertrag, , Gewerbemiet- und Pachtverträge, Vertriebsverträge, Rahmenabkommen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, VOB/B u.a.), werfen die Auslegung und Ausgestaltung von kürzeren oder längeren Vertragswerken vielfältige Fragen auf. Zu berücksichtigen sind dabei auch stets steuerrechtliche Belange, Formerfordernisse, Haftung und Gewährleistung, und natürlich die Absicherung und Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.

Ob Sie eine einzelne Frage zu einem Vertrag haben (Kündigung, Laufzeit usw.), oder ein Vertrag insgesamt Probleme aufwirft (z.B.  unklar, widersprüchlich oder  möglicherweise unwirksam ist), oder einzelne Punkte darin nicht geregelt sind, wenden Sie sich an mich für ein persönliches Gespräch.