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Meine Tätigkeits- (1-3) und Interessenschwerpunkte (4-5) sind:
1.) Vertragsrecht
2.) Arbeitsrecht
3.) Immobilienrecht
4.) Verkehrszivilrecht
5.) Gesellschaftsrecht
Selbstverständlich bin ich auch in den anderen einschlägigen Bereichen des Zivilrechts tätig, wie Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, u.a., soweit dies nicht ohnehin Teil der oben genannten Schwerpunkte ist (siehe Details).
Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sieht in § 7 die Benennung von maximal insgesamt 5 Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten als Teilbereiche der Berufstätigkeit vor. |